Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DJ Klaus K

§ 1

Geltung

Für die Buchung der Mobildisco DJ Klaus K, vertreten durch Klaus Dieter Kraft, Eichendorffstraße 62, 73230 Kirchheim/Teck (im folgenden als „DJ“ bezeichnet), gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet), erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Mobilsdisco inkl. Discjockey beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

§ 2

Gage / Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem DJ-Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA.


Die Gage bleibt von der Umsatzsteuer unberührt, da es sich bei mir um ein Kleingewerbe handelt.


Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  1. Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung

  2. Überweisung auf ein vom DJ genanntes Konto 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehend

§ 3

Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 10 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 05 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage


Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 125 € an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Todesfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt) Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

§ 4

Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste oder den Veranstalter verursacht werden, haftet der Veranstalter.


Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückzahlung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

§ 5

GEMA

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen (geschlossene Gesellschaft) entfällt die GEMA-Gebühr. Alle Musikstücke von DJ Klaus sind rechtmäßig erworben, das gesamte Musikarchiv des DJ ist gemäß GEMA VR-Ö Tarif ordnungsgemäß angemeldet und lizensiert, ab 01.04.2013 entfällt dadurch für den VA, die Notwendigkeit zur Entrichtung von Gebühren zwecks Wiedergabe einer Kopie eines Tonträgers. Auf Grund sich immer wieder ändernder Rechtslage müssen Einzelheiten gegebenenfalls separat besprochen werden.

§ 6

Sonstiges

Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Stromversorgung für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), Essen, Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden am Veranstaltungsort mindestens zwei Stromanschlüsse (230 V / 16 A) in unmittelbarer Nähe benötigt.

§ 7

Vertragsinhalte

Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Inhalte.

§ 8

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kirchheim/Teck.

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kirchheim/Teck. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.